Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird elektronisch an die Krankenkasse versendet (eAU) und die Arbeitgeber können sich entsprechende Nachweise bei der Krankenkasse anfordern.
Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit nur noch dem Arbeitgeber melden und ansonsten keine weiteren Unterlagen bei der Krankenkasse oder beim Arbeitgeber einreichen.
Zudem erlaubt die AU-Richtlinie die telefonische Krankschreibung unter den Voraussetzungen, dass
In unserer Praxis können uns bekannte PatientInnen bei leichten Infekten der Atemwege oder des Magendarmtraktes telefonische Krankschreibungen unter den oben genannten Voraussetzungen erhalten.
Ergeben sich in der dazu notwendigen telefonischen Befragung Risikosignale, sind eine Videosprechstunde bzw. eventuell ein Praxisbesuch notwendig.
Dr. med. Christian Röhr
Facharzt für Allgemeinmedizin
Hamburger Straße 5
21493 Schwarzenbek
Tel: 04151 - 8 20 20
Fax: 04151 - 870 680